Die Zahl pflegebedürftiger Personen in Deutschland, die auf professionelle Hilfe
angewiesen ist, steigt unaufhaltsam. Ein Umzug in ein Pflegeheim ist oftmals
aber nicht die angestrebte Lösung. Bei Alternativen für die Pflege müssen die
Regelungen durch die Gesetzgebung bekannt sein und beachtet werden.
Immer mehr Menschen entscheiden sich heute dazu, selbst pflegerisch aktiv zu
werden, statt pflegebedürftige Angehörige in einem Heim unterzubringen. Der
Gesetzgeber unterstützt diesen Schritt mit entsprechenden Freistellungen. Es
besteht auch die Möglichkeit, Pflegegelder und staatliche Zuschüsse in Anspruch
zu nehmen.
Bei steigenden Anforderungen ist aber manchmal eine zeitlich so umfassende Hilfestellung nötig, dass andere Lösungen gesucht werden müssen. Dabei sind
die ambulanten Pflegedienste eine gute Alternative, aber oftmals sehr kostspielig.
Eine Haushaltshilfe aus dem Ausland einzustellen, scheint für viele Menschen
heutzutage eine sinnvolle Lösung zu sein. Dadurch wird für viele Angehörige
von Kranken oder alten Menschen die Pflege auch überhaupt erst bezahlbar.
Bei diesem Schritt sind jedoch eine Vielzahl von rechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Darüber hinaus bringt das Pflegestärkungsgesetz II, das sich in wesentlichen
Teilen zum 01.01.2017 auswirken wird, erneut Änderungen mit sich. Beispielsweise
ändert sich die Einteilung des Pflegegrades: wird dieser derzeit noch durch den Zeitaufwand für die Pflege ermittelt, werden künftig neben körperlichen auch geistige und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Es gelten dann fünf statt bisher drei Pflegegrade.
Die 2. Auflage des „Ratgebers häusliche Pflege“ zeigt Ihnen die Optionen auf
Pflegegelder und staatliche Zuschüsse auf und erläutert die Voraussetzungen,
die hierfür erbracht werden müssen. Auch erfahren Sie, wie Sie eine gute
Hilfskraft finden, was diese leisten kann und was Sie grundsätzlich zum Thema
Pflege wissen sollten. Im Ratgeber erfahren Sie mehr zum Pflegestärkungsgesetz
II und bekommen erste Grundlagen vermittelt, um weitere Unterstützung
dann bei dem betreuenden Steuerberater zu finden. So kann dieser die für
die Hilfskräfte nötigen Lohnabrechnungen erstellen und die Einhaltung der
steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen überwachen.